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Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Freigrenze

Verfasst: 6. Feb 2009, 18:53
von new-york-cop
Hi Jungs,

wie war das nochmal mit der Freigrenze von US Waren wenn man sie schicken läßt?

Im Dezember habe ich 4 Pakete vom gleichen Lieferant, jedoch zu unterschiedlichen Tagen und von verschiedenen Niederlassungen bekommen. Jetzt kommt FedEx, wie die alt Fasenacht hinterher und stellt mir eine Zollrechnung aus über € 17,86.

Warenwert war $ 39,64, entspricht laut Zoll € 31,38.

Dafür wollen der Zoll und letztendlich Fedex € 5,96, aber dafür,das sie mir das vorgestreckt haben, verlangen die eine Vorlagenprovision von € 11,90. Die Vorlagenprovision halte ich schon für ziemlich unverschämt und außerdem bin ich der Meinung gar keinen Zoll bezahlen zu müssen.

Uwe

Verfasst: 6. Feb 2009, 19:25
von maetesmann
War heute beim Zoll hier bei mir um die Ecke meinen neues Impala LS Instrument :wink: abzuholen und hab extra noch mal gefragt, weil ich mir auch nicht sicher war.
"Mwst-Freigrenze liegt bei Warenwert bis €22,- und
Zoll-Freigrenze bis €150,-" ,
so der zuständige "Zolleur".
Ob bei letzterem nur der reine Warenwert oder W.-wert plus s/h zählt weiß ich nicht genau, hat er aber auch nicht explizit gesagt.

Re: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Freigrenze

Verfasst: 6. Feb 2009, 21:37
von redmex
Einfuhrabgabenfrei sind Sendungen mit geringem Wert unter 22 EUR.
Von 22 bis 150 EUR ist es zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer von 19% wird aber erhoben! Ab 150 EUR ist dann auch Zoll zu zahlen.
Privatsendungen ("Geschenke") sind bis 45 EUR abgabenfrei.

Du hast eine komerzielle Sendung im Wert von 31,38 EUR bekommen. Die fällige Einfuhrumsatzsteuer auf diesen Warenwert beträgt 5,96 EUR.

Es gilt aber:
Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird.
Trotz der unterschiedlichen Niederlassungen wird es zollrechtlich derselbe Lieferant sein.
Gib uns mal mehr Hintergrundinfo: Du hat sicherlich eine Bestellung aufgegeben und deswegen ein Mal Versandkosten gezahlt, oder? Die Sendung wurde dann wegen der Lagerhaltung aus 4 verschiedenen Depots losgeschickt. Zeitgleich?


Alle Paketdienste wie UPS, FedEx & Co verlangen für eine Zollabwicklung eine Gebühr von 10...15 EUR. In meinen Augen auch eine Frechheit...

@ Maetes:
Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.

Verfasst: 6. Feb 2009, 22:07
von Lightbar
Die Gebühr für die Zollabfertigung hab ich mal gelesen wäre nicht legal. GLS hat da mal stress bekommen, seitdem liefert die Post wieder die USPS Pakete. Wie das bei Fedex ist weis ich aber nicht....

Teilweise kassiert der Zoll auch abgaben auf die Versandkosten, je nach Sachbearbeiter, der eine weis es, der andere nicht...

Verfasst: 6. Feb 2009, 22:19
von redmex
Lightbar hat geschrieben:Teilweise kassiert der Zoll auch abgaben auf die Versandkosten, je nach Sachbearbeiter, der eine weis es, der andere nicht...
Die Feststellung der Wertgrenze wird ohne Versandkosten durchgeführt. Werden Einfuhrabgaben fällig, dann auch auf die Versandkosten:
Frage: Ich habe in einem Land, das nicht zur EG gehört, bei einem Versandhaus Waren bestellt. Warum wurden bei der Berechnung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer die Transportkosten mit verzollt?

Anwort: Bei der Zollwertermittlung hat die Zollstelle den Wert einer Einfuhrware beim Ãœberschreiten der Außengrenze der Gemeinschaft zu ermitteln. Dieser Wert wird nicht nur durch den für die Ware gezahlten Rechnungspreis, sondern z.B. auch durch Aufwendungen für Transport, Verpackungen und Ladekosten bis zur Grenze beeinflusst. Sind solche Kosten nicht im Rechnungspreis enthalten (z.B. bei "Ab-Werk-Lieferung"), so sind die mit der Beförderung verbundenen Kosten bis zum Ort des Verbringens über die Außengrenze der Gemeinschaft in den Zollwert einzubeziehen und damit auch einem Wertzoll zu unterwerfen. Nur wenn im Rechnungspreis der Ware schon die Transportkosten enthalten sind (z.B. bei "Frei-Haus-Lieferung"), kann unter bestimmten Umständen der Wert der innerhalb der Gemeinschaft entstandenen Transportkosten aus dem Rechnungspreis herausgerechnet werden. Diese Regelung gilt aber nicht für den Postversand mit kommerziell verwendeten Waren. Postgebühren sind hier in voller Höhe in den Zollwert einzubeziehen. Dies gilt sinngemäß auch für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Allerdings ist hier der Wert der Ware am ersten inländischen Bestimmungsort für die Abgabenerhebung heranzuziehen.

Verfasst: 7. Feb 2009, 00:38
von maetesmann
redmex hat geschrieben: Die Feststellung der Wertgrenze wird ohne Versandkosten durchgeführt. Werden Einfuhrabgaben fällig, dann auch auf die Versandkosten:
Das war bei mir heut auch so, das Instrument Cluster hab ich für $16.75 geschossen, Shipping waren aber nochmal $50.55.
Habe aber, weil Warenwert unter €22,- weder Mwst. noch Zoll bezahlt.
Kleiner Tipp:
Bei Elektronic-Artikeln kann es u.U. "nützlich" sein, wenn der Absender "Warranty" (also Garantiefall) angibt, habe gehört, daß dann großzügig verfahren, sprich kein Zoll, werden soll...
OB's stimmt, keine Ahnung. :roll: